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Cybersicherheit von Funkanlagen im Check

01.09.2023
von Redaktion INDUSTRIELLE AUTOMATION

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TÜV Süd Product Service ist für Konformitätsprüfungen nach der Funkanlagenrichtlinie in der NANDO-Datenbank der EU eingetragen und seit August zusätzlich gelistet, Cybersicherheitsbestimmungen zu prüfen.

Ob Babyfon oder smartes Lichtsystem: Viele Geräte, die Verbraucher wie selbstverständlich nutzen, sind mit dem Internet verbunden und müssen den Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie genügen. „Hersteller und Unternehmen, die internetfähige Produkte in der EU in Verkehr bringen, welche unter die Funkanlagenrichtlinie fallen, sollten ihre Neuentwicklungen rechtzeitig auf Konformität prüfen”, so Florian Wolff von Schutter, Leiter IT-Security von CIoT-Produkten. Im Januar 2022 hat die EU Artikel 3 Absatz 3 d, e und f der Funkanlagenrichtlinie um den Punkt Cybersicherheit und Datenschutz konkretisiert. Ab 1. August 2025 sind diese Bestimmungen verpflichtend. Unternehmen können sich mit Prototypen und Bauplänen für eine Baumusterprüfung an den TÜV Süd wenden.

 

 

Text: Tüv Süd 

Bild: stock.adobe.com – deepagopi2011

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