Es gibt bisher kaum verbindliche gesetzliche Vorgaben für die Cybersicherheit vieler Anlagen und Maschinen. Darauf hat der TÜV-Verband bei der Vorstellung des Anlagensicherheits-Reports 2022 hingewiesen und fordert die Aufnahme entsprechender Vorgaben in die europäischen und nationalen Regelwerke.
Der TÜV-Verband sieht nicht nur große Konzerne von Cyberangriffen bedroht, sondern vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um Datendiebstahl oder Industriespionage, sondern auch um gefährliche Eingriffe in die Operational Technology (OT), also den eigentlichen Betrieb von Anlagen und Maschinen. In einer weitgehend vernetzten Produktion sind OT sowie Netzwerk- und Computertechnik eng miteinander verbunden. Maschinen und Anlagen bleiben in der Regel jedoch über Jahrzehnte hinweg weitestgehend unverändert im Einsatz und können aufgrund fehlender Anpassungen der Cybersicherheit relativ leicht angegriffen werden.
Text-/Bildquelle: TÜV SÜD